Ein Zimmer mieten

Zeremoniensaal - Schulsaal

BALLSAALVERMIETUNG - HOCHZEIT, MUSIKALISCHE TANZPARTY

Festsaal (Versammlungsraum, Galerie, Korridor, Toilette, Kantine)
Hochzeitstag - Silvester/Neujahrstag
150.000,- Ft
Morsetag
75.000,- Ft
Vorbereitungen und Abreisezeit (für Hochzeiten)
50.000,- Ft / Sitzung

Die Nutzung der Kantine ist im Mietpreis enthalten.


Concierge-Service, Reinigung
brutto 4.500,- HUF + Sozialabgaben / Stunde / Person
Concierge-Service, Reinigung während der Feiertage
brutto HUF 5.000,- + Sozialabgaben /Stunde/Person

/Sportdienstgebühren fallen außerhalb der Schulzeit an/

MIETE DES FESTSAALS - KONFERENZ, VORTRAG

Festsaal (Versammlungsraum, Galerie, Korridor, Toilette, Kantine)
Veranstaltungstag
100.000,- Ft
Concierge-Service, Reinigung brutto 4.500,- HUF + Sozialabgaben / Stunde / Person Concierge-Service, Reinigung während der Feiertage brutto HUF 5.000,- + Sozialabgaben /Stunde/Person /Sportdienstgebühren fallen außerhalb der Schulzeit an/
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE SCHULAULA
Information des Bürgermeisters - Reinigung der Veranda

BILDER


 

Als Anhang zum Dekret Nr. 8/2019 (VI.12.) über die lokale öffentliche Kultur legt die Vertreterversammlung der Gemeinde Pilisszentiván die Regeln für die Nutzung der Schulaula als Gemeinschaftstheater wie folgt fest.

In Artikel 73 (1) des Gesetzes CXL von 1997 über Museen, öffentliche Bibliotheken und die öffentliche Kultur heißt es: "Die Unterstützung öffentlicher kultureller Aktivitäten ist ein öffentliches Ziel." Die Dienstleistungen und Programme des Gemeinschaftszentrums der Gemeinde stehen jedem offen, der die in der Benutzungsordnung festgelegten Nutzungsbedingungen akzeptiert.

  1. Daten auf Gemeinschaftsebene
    1. Das Gemeindetheater wird von der Gemeinde Pilisszentiván unterhalten

2084 Pilisszentiván, Szabadság út 85.

Die Adresse des Gemeinschaftstheaters lautet: 2084 Pilisszentiván, Szabadság út 89.

    1. Zum Gemeinschaftsraum gehören: die Aula (Schulfoyer), das Bibliotheksfoyer, barrierefreie Toiletten und Männertoiletten, der Flur, die Treppe zur Galerie, die Galerie, die Kantine. Die Schulküche ist nicht Teil des Gemeinschaftsraums.
  1. Ansprechpartner für die Nutzung des Festsaals ist der Kulturmanager der Gemeinde.
  1. Die für den Antrag erforderlichen Humanressourcen und deren Arbeitgeber:
  • Organisator von kulturellen Aktivitäten, Arbeitgeber: Bürgermeister
  • Pförtnerdienst, Behörde des Arbeitgebers: Pilisszentivan German Nationality Primary School und Primary Art School
  • Reinigungspersonal, Arbeitgeber:Pilisszentivan Deutsche Nationalität Grundschule und Kunstgrundschule
  • Techniker: Einsatz externer Ressourcen im Rahmen eines Vertrags
  • Leiter der Pilisszentiván German Nationality Primary School und Elementary Art School, Arbeitgeber:Érdi School District Centre
  1. Regelung der Nutzung der Schulaula (Aula der Schule) sowie der Empfangs- und Reinigungsgebühren:
  1. Die Nutzung des Saals (Schulaula) muss bei der Gemeinde Pilisszentiván mindestens 30 Werktage vor der geplanten Nutzung schriftlich bei der kommunalen Kontaktperson beantragt werden.
  2. Die Termine für die Nutzung des Festsaals (Schulaula) werden auf der Grundlage von schriftlichen Anträgen in einem Veranstaltungskalender festgehalten. Der Inhalt des Veranstaltungskalenders wird laufend mit der Schulleitung besprochen.
  3. Externe Partner/Mieter sollten die städtische Kontaktperson über das Datum und die Uhrzeit der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung informieren, damit die städtischen Mitarbeiter sich mit der Schulverwaltung über die Organisation des Empfangs und der Reinigung abstimmen können.
  4. Bei Anmietungen an Sonn- und Feiertagen muss sich der Mieter direkt mit der für den Portier oder die Reinigungskraft zuständigen Person über die Zeit der Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten sowie über die Portier- und Reinigungsgebühren verständigen.
  5. Die Vereine/Einrichtungen in Pilisszentivan informieren die Schulleitung direkt über den Zeitpunkt der für die Veranstaltung notwendigen Vor- und Nachbereitungsarbeiten, damit die Schulleitung den Empfang und die Reinigung organisieren kann.
  6. Die Schulküche ist nicht zu mieten.
  7. Wenn Sie die Aula der Schule mieten, müssen Sie den Empfangsservice nutzen
  • Das Porto wird zu den folgenden Terminen fällig:
      • werktags: zwischen 20 und 7
      • Wochenenden und Feiertage: 0-24 Stunden
      • außerhalb der Schulzeit ist die Zahlung an jedem Tag der Woche zwischen 0-24 Uhr fällig
  1. Abrechnung der Portier- und Reinigungskosten: Bis zum 25. eines jeden Monats teilt die Schule dem Wirtschaftsbeauftragten der Gemeinde schriftlich die Anzahl der Portier- und Reinigungsstunden und die Anzahl der Mitarbeiter mit, die während der Vermietung durch den Verein/die Einrichtung und die externen Vermieter anfallen.
  2. Die Gemeinde bezahlt die Personen, die Hausmeister- und Reinigungsdienste erbringen, auf Provisionsbasis für die Empfangs- und Reinigungsgebühren, die durch den Verein/die Einrichtung und die externe Vermietung anfallen.
  3. Die Gemeinde stellt dem Nutzerverein/der Einrichtung und dem externen Mieter die während des Vereins/der Einrichtung und des externen Mietverhältnisses anfallenden Reinigungs- und Pförtnergebühren in Rechnung, die in Form eines Auftragsvertrags gezahlt werden.
  4. Der Verein/die Institution und der externe Mieter zahlen die Reinigungs- und Pförtnergebühren für ihren eigenen Gebrauch an die Gemeindekasse gegen Rechnung oder per Banküberweisung gegen Rechnung.
  5. Bei mehreren gleichzeitigen Antragstellern und bei allen Veranstaltungen von nicht-pilisszentivem Interesse entscheidet der städtische Verbindungsbeamte unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters über die Nutzung des Saals.
  6. Die Nutzung durch die Schule während der Schulzeit und für vorher angekündigte Veranstaltungen hat Vorrang.
  7.  Die Schule kann die Aula während der Schulzeit nach Absprache jederzeit kostenlos nutzen.
  8. Der Festsaal (Schulaula) steht für parteipolitische Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
  9. Der Festsaal (Schulaula) kann gemietet werden.
  10. Der Organisator einer Veranstaltung (Konferenz, Kultur- und Gemeinschaftsprogramm, Familientreffen, Informationsveranstaltungen, Tanz, Musik usw.), die in der Aula der Schule organisiert wird, ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die "23/2011 (III.8.) Regierungsverordnung zur Verbesserung der Sicherheit bei Musik- und Tanzveranstaltungen".
  11. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Verträge über die Anmietung der Aula (Schulaula) abzuschließen.
  12. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Nutzung des Festsaales (Schulaula) die einschlägigen Brand- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
  13. Der Nutzer der Veranstaltungshalle ist verpflichtet, alle während der Veranstaltung anfallenden Abfälle sowie alle von ihm zum Zwecke der Veranstaltung eingebrachten Geräte und Einrichtungen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
  14. Im Falle einer Musik- und Tanzveranstaltung muss der externe Mieter eine Kaution in Höhe von 100.000,- hinterlegen, die spätestens 15 Tage vor der Veranstaltung in bar oder per Überweisung an die Kasse des Bürgermeisteramtes zu zahlen ist.
    1. Der Veranstalter haftet für alle verursachten Schäden. Wenn kein Schaden nachgewiesen wird, wird die Kaution innerhalb von 5 Tagen zurückerstattet.
    2. Falls ein Schaden entstanden ist, wird dieser vom Pförtner aufgenommen und vom Veranstalter mit seiner Unterschrift bestätigt. Der tatsächliche Wert des Schadens wird von der Gemeinde ermittelt und von der Kaution abgezogen oder zu dieser addiert.
  1. Regeln für die Nutzung des Innenhofs:

Fahrzeuge mit vereinbartem Kennzeichen, die für die Veranstaltung ankommen, werden vom Pförtner zur vereinbarten Zeit in den Innenhof zum vorübergehenden Laden und Parken eingelassen.

  • Das dauerhafte Parken im Innenhof ist nicht gestattet.
  • Im Innenhof gibt es keinen ausgewiesenen Raucherbereich, aber der Bereich vor dem Gebäudeeingang kann zu diesem Zweck genutzt werden, sofern ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten wird.
  • Die beiden Ausgänge zum Innenhof des Festsaals dürfen nicht versperrt werden, und der freie Zugang muss gemäß den Brandschutzvorschriften gewährleistet sein, um die Fluchtwege zu sichern.
  1. Wer kann den Festsaal einmal im Jahr kostenlos nutzen, und zwar:
  • Für freie Nutzer siehe Anhang.
  • Die Gemeinde verzichtet auf die Zahlung der Miete für die Räumlichkeiten und übernimmt die Kosten für einen Concierge-Service und die Reinigung.
  • Die Gemeinde stellt der Organisation den Saal kostenlos für die Durchführung von Veranstaltungen von besonderem kulturellem und sozialem Wert zur Verfügung, und zwar nur auf Antrag des Bürgermeisters (in diesem Fall entstehen der Organisation keine Kosten für den Portier oder die Reinigung).
  • Wenn die im Anhang aufgeführten Vereine und Organisationen auf Anfrage der Gemeinde ein Programm organisieren, ist neben der Organisation des Programms weiterhin die Nutzung einer freien Halle pro Jahr garantiert.
  1. Mietkosten, Empfangs- und Reinigungskosten und freie Nutzer: siehe Anhänge

Weitere Informationen und Buchung: balasianiko@pilisszentivan.hu

Haus der Generationen

Musik, Tanzveranstaltung/Stunde Hochzeitspreis
Erdgeschoss große Halle
3.000,- Ft
5.000,-Ft
100.000,- Ft
Zisterne im Erdgeschoss
2.000,- Ft
Boden großer Saal
3.000,- Ft
Bodenspülkasten
bei Dauermiete: eine individuelle Vereinbarung
2.000,- Ft

Als Anhang zum Dekret Nr. 8/2019 (VI.12.) über die lokale öffentliche Kultur legt die Vertreterversammlung der Gemeinde Pilisszentiván die Regeln für die Nutzung des Hauses der Generationen als Gemeinschaftstheater wie folgt fest.

In Artikel 73 (1) des Gesetzes CXL von 1997 über Museen, öffentliche Bibliotheken und die öffentliche Kultur heißt es: "Die Unterstützung öffentlicher kultureller Aktivitäten ist ein öffentliches Ziel." Die Dienstleistungen und Programme des Gemeinschaftszentrums der Gemeinde stehen jedem offen, der die in der Benutzungsordnung festgelegten Nutzungsbedingungen akzeptiert.

  1. Daten auf der Ebene der Gemeinschaft:
    1. Das Gemeindetheater wird von der Gemeinde Pilisszentiván unterhalten

2084 Pilisszentiván, Szabadság út 85.

Die Adresse des Gemeinschaftstheaters lautet: 2084 Pilisszentiván, Bányatelep 3.

    1. Räume, die zum Gemeinschaftsbereich gehören: großer Saal im Erdgeschoss, kleiner Saal im Erdgeschoss, großer Saal im ersten Stock, kleiner Saal im ersten Stock, Teeküche, Toiletten im Erdgeschoss und im ersten Stock, Flur, Innenhof.
  1. Kontakte für die Nutzung des Hauses der Generationen: der Kulturbeauftragte der Gemeinde und der Kundenbetreuer des Bürgermeisteramtes.  
  1. Die für den Antrag erforderlichen Humanressourcen und deren Arbeitgeber:
  • Organisator von kulturellen Aktivitäten, Arbeitgeber: Bürgermeister
  • Kundenbetreuer, Arbeitgeber: Notar
  • Kommunale Verwaltungsressourcen (Wartung, Hausmeisterei) Arbeitgeber: Notar
  • Reinigungspersonal, Arbeitgeber: Bürgermeister
  1. Regelungen für die Vermietung von Räumen im Haus der Generationen:
  2. Verfügbare Räume im Haus der Generationen:
  • großer Saal im Erdgeschoss
  • Zisterne im Erdgeschoss
  • großer Saal auf der Etage
  • kleines Zimmer im Obergeschoss
  • bei gemeinsamer Belegung werden die Toiletten gemeinsam genutzt
  • die Küche im Erdgeschoss ist nach Absprache verfügbar
  1. Die Nutzung des Hauses der Generationen muss bei der Gemeinde Pilisszentiván mindestens 30 Arbeitstage vor der geplanten Nutzung schriftlich bei der Kontaktperson des Kundendienstes beantragt werden.
  2. Das Vertretungsorgan der Gemeinde Pilisszentiván bietet die Möglichkeit, einige Räume des Hauses der Generationen als Dauermietobjekt zu mieten. Der Antrag auf eine Dauermiete muss schriftlich beim Kulturveranstalter eingereicht werden.
  3. Im Falle eines unbefristeten Mietvertrags legt der Kulturveranstalter den Mitgliedern des Gremiums den Antrag auf einen unbefristeten Mietvertrag in Form eines Vorschlags vor, nachdem er den Bürgermeister angehört hat. Im Falle eines Dauermietvertrags entscheidet die Vertreterversammlung über die Vermietung und die Höhe des Mietzinses.
  1. Die Veranstaltungstermine für die Mieterinnen und Mieter des Hauses der Generationen werden im Veranstaltungskalender des Kundenbetreuers eingetragen.
  1. Die Nutzer des Hauses der Generationen sollten sich mit dem Kundenbetreuer über den Zeitpunkt der für die Veranstaltung notwendigen Vor- und Nachbereitungen abstimmen, damit der Kundenbetreuer die Öffnung, Schließung und Reinigung mit den Beteiligten koordinieren kann.
  1. Allgemeine Informationen zur Vermietung
  • Während der Vorbereitung/Produktion der Veranstaltung ist keine Zahlung fällig, und zwar in folgenden Zeiträumen: vor der Mietdauer und nach der Mietdauer 30 Minuten kostenlos.
  • Der Nutzer der Räumlichkeiten ist verpflichtet, alle von ihm zum Zwecke der Veranstaltung mitgebrachten Geräte und Ausrüstungen unverzüglich nach der Veranstaltung zu entfernen und für die Beseitigung der während der Veranstaltung anfallenden Abfälle unmittelbar nach der Veranstaltung zu sorgen.
  • Am Ende der Belegungszeit ist der Nutzer der Räumlichkeiten verpflichtet, die von ihm genutzten Räumlichkeiten in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich zu Beginn der Belegungszeit befanden (Tische und Stühle wieder einräumen, aufräumen, Grundreinigung usw.).
  • Der Betreiber des Hauses der Generationen stellt während der Mietzeit kein Personal für Pförtner und Techniker zur Verfügung.
  • Der Anbieter des Hauses der Generationen stellt während der Mietzeit keine technische Ausstattung zur Verfügung.
  • Die Reinigung der Räumlichkeiten des Hauses der Generationen wird von der Gemeinde finanziert, mit Ausnahme aller Räume, die dauerhaft vermietet sind. Für die Reinigung der dauerhaft vermieteten Räume ist der Mieter verantwortlich.
  • Die Toiletten des Hauses der Generationen werden von einem städtischen Angestellten gereinigt und von der Stadt finanziert.
  1. In jedem Fall üben die Pächter des Gemeinschaftstheaters ihre Tätigkeit in 100 % auf eigenes Risiko aus.
  2. Der Organisator einer Veranstaltung im Haus der Generationen (Konferenz, Kultur- und Gemeinschaftsprogramm, Familientreffen, Informationsveranstaltungen, Tanz- und Musikveranstaltungen usw.) handelt auf eigenes Risiko und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die "23/2011 (III.8.) Regierungsverordnung zur Verbesserung der Sicherheit bei Musik- und Tanzveranstaltungen".
  3. Die Teeküche im Gebäude verfügt nicht über die erforderlichen Voraussetzungen und Genehmigungen für die Bewirtung von Gästen und Kindern. Im Bedarfsfall (z. B. Zeltlager, Hochzeiten, Geburtstage) ist der Mieter verpflichtet, die Verpflegung außerhalb der Räumlichkeiten zu organisieren oder einen Auftragnehmer (Catering) zu beauftragen.
  4. Die Bürgerorganisationen und Institutionen von Pilisszentiván können das Erdgeschoss des Hauses der Generationen für ihre Veranstaltungen kostenlos nutzen. Der Termin ist auch für die NGOs und Institutionen verbindlich.
  5. NRO, die regelmäßig die obere Haupthalle nutzen, haben einen eigenen Schlüssel und einen Alarmcode. Die Schlüssel und Codes werden am Kundendienstschalter ausgehändigt.
  6. Bei gleichzeitiger Durchführung mehrerer Veranstaltungen berät sich der Kundenbetreuer mit dem Kulturveranstalter über die Nutzung des Hauses der Generationen, und in begründeten Fällen entscheidet der Bürgermeister.
  7. Das Haus der Generationen steht nicht für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung.
  8. Die Räume des Hauses der Generationen werden auf Mietbasis zur Verfügung gestellt.
  9. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Verträge über die Anmietung des Hauses der Generationen abzuschließen.
  10. Bei der Nutzung des Hauses der Generationen hat der Veranstalter die einschlägigen Brand- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
  11. In den Zimmern des Hauses der Generationen ist das Rauchen nicht gestattet.
  12. Im Falle einer Musik- und Tanzveranstaltung muss der externe Mieter eine Kaution in Höhe von 100.000,- hinterlegen, die spätestens 15 Tage vor der Veranstaltung in bar an der Kasse des Bürgermeisteramtes zu entrichten ist.
    1. Der Veranstalter haftet für alle verursachten Schäden. Wenn kein Schaden nachgewiesen wird, wird die Kaution innerhalb von 5 Tagen zurückerstattet.
    2. Wenn ein Schaden entstanden ist, nimmt das Mitglied der Gemeindeverwaltung (Reinigungskraft, Hausmeister oder der Gemeinde-/Beamte, der nach der Veranstaltung als erster am Ort des Geschehens eintrifft) den Schaden in einem Bericht auf und informiert unverzüglich den Leiter der Wirtschaftsverwaltung. Der tatsächliche Wert des Schadens wird von der Gemeinde ermittelt und von der Kaution abgezogen bzw. zu dieser hinzugerechnet.
  1. Regeln für die Nutzung des Innenhofs:

Der Innenhof des Hauses der Generationen kann nicht gemietet werden. Kein Warten im Innenhof.

Im Innenhof gibt es keinen ausgewiesenen Raucherbereich - der Bereich vor dem Gebäudeeingang kann dafür genutzt werden, sofern ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten wird.

Der Ausgang des Hauses der Generationen darf nicht versperrt werden und der freie Zugang muss gemäß den Brandschutzvorschriften gewährleistet sein, um die Fluchtwege zu sichern.

  1. Mietkosten
  • Die Mietgebühren sind in der Anlage zur Geschäftsordnung festgelegt.
  • Im Falle einer Hochzeit wird ein Nachlass von 50 % auf die Miete gewährt, wenn einer der Eheleute in Pilisszentivan wohnt.
  • Das Haus der Generationen kann bis Mitternacht für Veranstaltungen und Aktivitäten gemietet werden. Für die Zeit danach kann es mit einer Sondergenehmigung des Bürgermeisters gemietet werden. Der Antrag muss schriftlich über den Kundenbetreuer beim Bürgermeister gestellt werden.

Weitere Informationen und Buchung: baranyai.renata@pilisszentivan.hu

BILDER

Hochzeitszimmer

HOUSEHOLDING TERRITORIAL AWARD und MANAGER'S AWARDS - 2021.
  • Der offizielle Ort für die Trauung in Pilisszentiván ist das Trauzimmer des Bürgermeisteramtes: der Konferenzraum im ersten Stock.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Eheschließungen, die außerhalb des Büros stattfinden, als Eheschließungen gelten, wenn sie nicht im Konferenzraum im ersten Stock stattfinden.
  • Ehepaare können den Festsaal im Erdgeschoss des Bürgermeisteramts gegen eine Gebühr als Ort für die Trauung nutzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: fresz.erika@pilisszentivan.hualmasi.marina@pilisszentivan.hu
HEIRATS-_MIET-_UND_STANDESAMT_GEBÜHREN_2021
ZEITRAUM, ORT VOLLER PREIS WOHNHAFT IN PILISSZENTIVAN
Während der Arbeitszeiten im Eheschließungszimmer im Obergeschoss
kostenlos
kostenlos
Öffnungszeiten Zeremoniensaal (werktags)
20.000,-
10.000,-
Außerhalb der Arbeitszeiten (Freitag, Samstag)
70.000,-
50.000,-
Außerhalb des Ortes während der Arbeitszeit (werktags)
70.000,-
32.500,-
Außerhalb der Öffnungszeiten Zeremoniensaal (Freitag, Samstag)
50.000,-
32.500,-

Die genauen Regeln und Gebühren für Eheschließungen außerhalb der Amtsräume und außerhalb der Amtsstunden sind in der Verordnung Nr. 12/2020 (X.20) der Gemeinde Pilisszentiván festgelegt.

BILDER

Liebe Interessierte!

Die Gemeinde Pilisszentiván und die Nationalitätengemeinde bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, Räume nach Ihren Bedürfnissen und Ideen zu mieten, und wir haben auch drei ständige Ausstellungsräume.

Nachstehend finden Sie Informationen über die Anmietung der Räumlichkeiten:

Ein Landhaus mieten im Zusammenhang mit der Überleitung jeden Werktag zwischen 16 und 19 Uhr unter der folgenden Telefonnummer:

06 70 382-4801

Ein Haus für Generationen mieten im Zusammenhang mit der Überleitung jeden Wochentag Mo-Sa zwischen 8-16 Uhr, freitags zwischen 8-13 Uhr unter der folgenden Rufnummer:

06 70 339-4993

Für weitere Informationen zu den Mietoptionen klicken Sie bitte hier: https://pilisszentivan.hu/teremberles

Für weitere Informationen über unsere Dauerausstellungsräume klicken Sie bitte hier:

https://pilisszentivan.hu/kiallitotereink-allando-kiallitasok